Gesellschaftsrecht

Gründungsdokumente und Gesellschaftervereinbarung (Shareholders’ Agreement) für Startups: Die rechtliche Grundlage für Wachstum

Die Gründung eines Startups ist ein aufregender Prozess, doch ohne geeignete rechtliche Grundlagen kann die anfängliche Begeisterung schnell Streitigkeiten, Zerwürfnissen […]

Die Gründung eines Startups ist ein aufregender Prozess, doch ohne geeignete rechtliche Grundlagen kann die anfängliche Begeisterung schnell Streitigkeiten, Zerwürfnissen unter den Gründern oder gar der Auflösung des Unternehmens weichen. Erfahrungsgemäß befassen sich viele Gründerteams in Serbien – im Fokus auf Produkt und Markt – erst spät mit der Rechtsstruktur, meist erst wenn ein Investor oder Partner Einblick in die Dokumentation fordert. Bis dahin können korrigierende Maßnahmen ohne zusätzliche Kosten und Konflikte zu spät kommen.

Zwei Dokumente bilden den rechtlichen Grundpfeiler jedes seriösen Startups: die Gründungsdokumente (Gründungsbeschluss oder Gründungsvertrag, bzw. die Satzung bei Aktiengesellschaften) und die Gesellschaftervereinbarung (Shareholders’ Agreement – SHA). Jedes von ihnen erfüllt eine eigenständige Funktion; zusammen legen sie die Spielregeln für alle Beteiligten fest.

Dieser Text ist informatorischer Natur und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.


Gründungsdokumente: Was sie sind und was sie regeln

Gemäß dem Gesetz über Handelsgesellschaften (ZPD – Zakon o privrednim društvima) muss jede Handelsgesellschaft über Gründungsdokumente verfügen, die bei der Agentur für Wirtschaftsregister (APR – Agencija za privredne registre) eingetragen werden und öffentlich zugänglich sind. Für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH; serbisch: DOO – društvo sa ograničenom odgovornošću), die häufigste Rechtsform für Startups in Serbien, ist das Gründungsdokument – der Gründungsbeschluss bei Einzelgründung bzw. der Gründungsvertrag bei mehreren Gründern – ein obligatorisches Dokument, das Folgendes enthält:

  • Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand
  • Angaben zu den Gründern und ihren Anteilen
  • Höhe und Struktur des Stammkapitals
  • Regeln zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
  • Verfahren zur Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung

Für die Aktiengesellschaft (AG; serbisch: AD – akcionarsko društvo), die für Startups, die sich auf Venture-Capital-Runden vorbereiten, relevantere Rechtsform, übernimmt die Satzung die zentrale Rolle und regelt die Aktionärsrechte, Aktiengattungen und Governance-Mechanismen eingehender.

Es ist wichtig zu verstehen, dass das Gründungsdokument als öffentliches Dokument keine vertraulichen Details zu geschäftlichen Absprachen zwischen den Gründern enthalten sollte – dafür ist das SHA vorgesehen.


Gesellschaftervereinbarung (SHA): Der private Vertrag, der alle Seiten schützt

Das Shareholders’ Agreement ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Gründern und/oder Investoren, der die gegenseitigen Verhältnisse weitergehend regelt als das Gründungsdokument. Anders als die Gründungsdokumente wird das SHA nicht bei der APR hinterlegt und bleibt vertraulich.

Ein typisches SHA für ein Startup in Serbien sollte Folgendes regeln:

Eigentumsstruktur und Anti-Verwässerungsschutz: Festlegung der Anteilsquoten und Schutz vor ungewollter Verwässerung bei künftigen Investitionsrunden. Klauseln wie „Weighted Average Anti-Dilution” oder „Full Ratchet” wirken sich unmittelbar auf den Wert der Gründeranteile aus.

Vesting und Cliff: Gründer, die das Unternehmen vor Ablauf eines bestimmten Zeitraums verlassen, verlieren einen Teil oder alle ihrer Anteile. Der im Startup-Ökosystem übliche Vesting-Zeitraum beträgt vier Jahre mit einer Cliff-Periode von einem Jahr – dies schützt das Unternehmen und die verbleibenden Gründer vor dem Ausscheiden eines Schlüsselmitglieds mit vollem Anteilsbesitz.

Right of First Refusal (Vorkaufsrecht): Möchte ein Gründer oder Investor seine Anteile veräußern, haben die übrigen Parteien das Vorkaufsrecht zu gleichen Bedingungen. Dies verhindert den Eintritt unerwünschter Dritter.

Tag-along und Drag-along: Das „Tag-along”-Recht räumt Minderheitsaktionären das Recht ein, Anteile zu denselben Bedingungen wie die Mehrheit zu veräußern; das „Drag-along”-Recht berechtigt den Mehrheitsaktionär, im Falle einer Akquisition die Minderheit zum Mitverkauf zu verpflichten. Beide Mechanismen sind für Exits von zentraler Bedeutung.

Deadlock-Klausel: Was geschieht, wenn sich die Gründer bei wesentlichen Entscheidungen nicht einigen können? Das SHA muss Konfliktlösungsmechanismen vorsehen – von der Mediation bis zur sogenannten „Russian Roulette”-Option (ein Gründer nennt einen Preis, der andere entscheidet, ob er zu diesem Preis kauft oder verkauft).


Aktiengattungen und Vorzugsrechte der Investoren

Investoren (insbesondere Venture-Capital-Fonds) verlangen nahezu immer eine Vorzugsklasse von Anteilen (Preferred Shares), die ihnen einen stärkeren Schutz gegenüber Stammaktionären (Common Shares) gewährt. Diese Vorzugsrechte umfassen in der Regel:

  • Liquidationspräferenz: Investoren werden bei Verkauf oder Liquidation des Unternehmens vor den Gründern befriedigt.
  • Vetorecht bei wesentlichen Entscheidungen: Die Ausgabe neuer Aktien, Satzungsänderungen, Veräußerungen von Vermögenswerten oder Akquisitionen bedürfen der Zustimmung der Vorzugsaktionäre.
  • Pro-rata-Recht zur Teilnahme an künftigen Runden: Der Investor hat das Recht, seine prozentuale Eigentumsposition durch Beteiligung an der nächsten Runde zu erhalten.

Das serbische ZPD kennt eine Mehrklassenstruktur von Aktien für die AG, sodass eine mit internationalen Standards kompatible Struktur möglich ist. Für die GmbH (DOO) ist die Struktur etwas einfacher gestaltet, bleibt jedoch durch Stimmrechtsregelungen und Gewinnverteilungsbestimmungen im Gründungsdokument flexibel.


Häufige Fehler von Startup-Gründern

Vernachlässigung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Mitgründern: Mündliche Absprachen entfalten keine Rechtswirkung. Je früher Rollen, Vesting und Aufteilung schriftlich festgelegt werden, desto weniger Raum verbleibt für Missverständnisse.

Übernahme ausländischer SHA-Muster ohne Anpassung: Amerikanische oder britische SHA-Vorlagen gelten nicht automatisch im serbischen Recht. Begriffe wie „Delaware Corporation” oder „LLC Interests” haben kein direktes Äquivalent und müssen an das ZPD angepasst werden.

Fehlende Abstimmung zwischen SHA und Gründungsdokumenten: Die Bestimmungen des SHA dürfen den Gründungsdokumenten nicht widersprechen. Besteht eine Kollision, hat das öffentliche Dokument gegenüber Dritten, die sich auf die eingetragenen Daten verlassen, Vorrang – was die Wirkung der privaten Vereinbarung zunichtemachen kann.

Vernachlässigung von Exit-Mechanismen: Startup-Gründer planen oft den Einstieg, vergessen jedoch den Exit. Ein SHA ohne klare „Exit Provisions” kann bei einer Akquisition zum Hindernis werden.


Anpassung der Dokumentation an Investitionsrunden

Jede neue Investitionsrunde (Seed, Serie A, B …) erfordert eine Überprüfung und Ergänzung des SHA. Investoren bringen neue Bedingungen ein, und die Gründer müssen verstehen, worauf sie sich einlassen. Das Term Sheet, das dem endgültigen SHA vorausgeht, ist ein Verhandlungsdokument – jeder Punkt darin hat rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen:

  • Valuation Cap und Discount bei Wandelinstrumenten (SAFE – Simple Agreement for Future Equity bzw. Convertible Note)
  • Laufzeit und Bedingungen des Optionspools (Option Pool) für künftige Mitarbeiter
  • Informationsrechte und Berichtspflichten gegenüber Investoren
  • Non-Compete- und Non-Solicitation-Verpflichtungen der Gründer

Häufige Fragen (Q&A)

Muss das SHA auf Serbisch abgefasst sein, um rechtswirksam zu sein? Die Vertragssprache als solche hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages – nach dem Gesetz über Schuldverhältnisse (Zakon o obligacionim odnosima) gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit und der Formlosigkeit, soweit das Gesetz für bestimmte Vertragsarten keine besondere Form vorschreibt. Für die Verwendung vor einem serbischen Gericht wird jedoch eine beglaubigte Übersetzung ins Serbische erforderlich sein. Daher ist es, insbesondere bei internationalen Investoren, üblich, zweisprachige Fassungen mit einer Klausel über die maßgebliche Sprache im Falle von Übersetzungswidersprüchen zu erstellen.

Kann das SHA auf eine GmbH (DOO) angewandt werden, oder ist eine AG (AD) erforderlich? Das SHA kann auch auf eine GmbH (DOO) angewandt werden – es wird dann üblicherweise als „Vertrag zwischen Gesellschaftern” oder „interne Regelung” bezeichnet. Das Gründungsdokument der GmbH kann durch dieses Dokument ergänzt werden, das die Beziehungen zwischen Gründern und Dritten (Business Angels, Pre-Seed-Investoren) regelt.

Was geschieht, wenn ein Gründer gegen die Bestimmungen des SHA verstößt? Das SHA sieht Sanktionen vor – in der Regel Vertragsstrafen, Vorkaufsrechte auf Anteile zum Nennwert oder das Recht zur Vertragsauflösung verbunden mit Schadensersatzansprüchen. In schwerwiegenden Fällen ist die Einleitung eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens möglich.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, einen Rechtsanwalt für die Gründungsdokumente zu mandatieren? Vor dem ersten Fremdinvestment oder der Beteiligung des ersten Mitarbeiters, dem Unternehmensanteile (Equity) gewährt werden. Je früher klare Regelungen getroffen werden, desto kostengünstiger ist eine spätere Korrektur. Die rückwirkende Bereinigung von Verhältnissen nach einem Konflikt ist um ein Vielfaches teurer.


Fazit

Gründungsdokumente und Gesellschaftervereinbarung sind keine bürokratischen Formalitäten – sie sind die rechtliche Grundlage, die bestimmt, wem das Unternehmen tatsächlich gehört, wer Entscheidungen trifft und was in Krisensituationen geschieht. Für Startups, die Wachstum, Investorengewinnung und einen späteren Exit anstreben, sind diese Dokumente der Unterschied zwischen einem geordneten Prozess und einem kostspieligen Rechtsstreit.

Eine sorgfältige rechtliche Vorbereitung zu Beginn spart in späteren Phasen vielfach Kosten und Aufwand. Durch die Einbindung eines Rechtsanwalts mit Erfahrung im Startup-Recht stellen Sie sicher, dass die Dokumentation sowohl mit dem serbischen ZPD als auch mit internationalen Investorenstandards kompatibel ist.

Vereinbaren Sie eine Beratung mit dem VertexLaw-Team und legen Sie ein solides rechtliches Fundament für das Wachstum Ihres Startups.


Quellen: – https://www.apr.gov.rs/registri/privredna-drustva/registracija.105.html – https://www.paragraf.rs/propisi/zakon_o_privrednim_drustvima.html – https://www.pravno-informacioni-sistem.rs/fp/search?dpid=92

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