Serbien ist eine der wenigen europäischen Jurisdiktionen, die bei der Eintragung einer Gesellschaft keinen Unterschied zwischen inländischen und ausländischen Gründern macht — ein Ausländer kann alleiniger Gründer und alleiniger Geschäftsführer einer GmbH (DOO — Društvo sa ograničenom odgovornošću) sein, ohne Pflicht zum ständigen Aufenthalt. Mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 % und einer Reihe bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen bleibt die serbische GmbH eine gefragte Option für Unternehmer aus der EU, dem Vereinigten Königreich, Russland und den USA. Dieser Text hat informativen Charakter und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Wer kann eine GmbH gründen und welche Voraussetzungen gelten
Ein ausländischer Staatsangehöriger (natürliche Person) kann Gründer, Gesellschafter und/oder Geschäftsführer einer serbischen GmbH sein, ohne besondere Vorabgenehmigungen. Für die Gründung ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich — wohl aber für die Ausübung einer Tätigkeit auf dem Hoheitsgebiet Serbiens in der Eigenschaft als Arbeitnehmer.
Ein ausländischer Gründer, der nicht in Serbien ansässig sein und nicht als aktiver Geschäftsführer tätig werden wird, kann einen lokalen Geschäftsführer oder Bevollmächtigten bestellen. Die Adresse des eingetragenen Sitzes muss real sein (nicht nur postalisch); der Gründer muss dort jedoch nicht wohnen.
Schritt 1 — Vorbereitung der Unterlagen
Der ausländische Gründer bereitet vor:
- Beglaubigte Übersetzung des Reisepasses (beeidigter Gerichtsübersetzer + Apostille, sofern für den Herkunftsstaat anwendbar)
- OP-Formular (Unterschriftsbeglaubigung des Gründers) — Beglaubigung beim serbischen Notar oder im Ausland mit Apostille
- Gründungsakt (Gründungsbeschluss oder Gesellschaftsvertrag) — kann in standardisierter oder individualisierter Form gefasst sein; als notariell beglaubigtes Dokument
- Beschluss über die Höhe des Stammkapitals — das gesetzliche Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt 100 RSD
Schritt 2 — Eintragung bei der APR
Die Agentur für Wirtschaftsregister (Agencija za privredne registre, APR) führt das Unternehmensregister. Das Verfahren wird online über das Portal APR e-Registracija oder durch persönliche Einreichung eingeleitet. Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefüllter Registrierungsantrag (Formular auf der Website der APR abrufbar)
- Beglaubigter Gründungsakt
- Nachweis der Gebührenzahlung an die APR (8.000 RSD für die GmbH-Gründung gemäß dem ab 1. Januar 2026 geltenden APR-Gebührenverzeichnis; jeder weitere Registrierungsgegenstand + 3.000 RSD)
- Beglaubigte Reisepassübersetzung und OP-Formular
Die APR ist verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen ab vollständiger Antragstellung zu entscheiden. In der Praxis werden Online-Anträge schneller bearbeitet — mitunter innerhalb von 1–2 Tagen.
Schritt 3 — Steuernummer (PIB) und Registrierung beim Finanzamt
Nach der Eintragung bei der APR erhält die Gesellschaft automatisch die Unternehmensnummer (Matični broj, MB). Die Steueridentifikationsnummer (Poreski identifikacioni broj, PIB) wird durch Registrierung beim Finanzamt (Poreska uprava) innerhalb von 5 Tagen nach der Gründung vergeben.
Die Mehrwertsteuer-Registrierung (PDV) erfolgt nicht automatisch — sie ist erst obligatorisch, wenn der Umsatz in den vorangegangenen 12 Monaten 8 Millionen RSD übersteigt. Eine freiwillige Registrierung für die Mehrwertsteuer ist auch vorher möglich.
Schritt 4 — Eröffnung eines Geschäftskontos
Serbische Banken sind gesetzlich verpflichtet, jedem eingetragenen Unternehmen ein Konto zu eröffnen; in der Praxis kommt es jedoch zu Verzögerungen, insbesondere bei Gesellschaften mit ausländischen Eigentümern aus Jurisdiktionen mit hohem AML-Risiko. Die Bank verlangt: APR-Registrierungsbescheid, PIB, Kopie des Reisepasses des Eigentümers und Geschäftsführers, Fragebogen zur Geschäftstätigkeit und Mittelherkunft (KYC/AML).
Fristen und Kosten — Überblick
| Posten | Ungefähre Frist | Ungefähre Kosten |
|---|---|---|
| Übersetzung + Beglaubigung des Reisepasses | 3–7 Tage | 5.000–15.000 RSD |
| Notarielle Beglaubigung des Gründungsakts | 1–3 Tage | 8.000–20.000 RSD |
| APR-Registrierung | 2–5 Werktage | 8.000 RSD |
| PIB | 3–5 Tage | Kostenlos |
| Kontoeröffnung | 5–15 Tage | Je nach Bank |
| Gesamt (ohne Anwaltskosten) | 2–4 Wochen | ~35.000–55.000 RSD |
Vorteile der serbischen GmbH für ausländische Gründer
- Körperschaftsteuer 15 % — einer der niedrigsten Sätze in der Region
- IT-Steuerprivileg — Einnahmen aus Urheberrechten an Software können zu einem reduzierten effektiven Steuersatz besteuert werden
- Netz der Doppelbesteuerungsabkommen — Serbien hat Abkommen mit den meisten EU- und UK-Ländern geschlossen (Hinweis: mit den USA besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen)
- Keine Beschränkungen für ausländische Eigentümer — 100 % Auslandseigentum ist rechtlich zulässig
Häufig gestellte Fragen (Q&A)
Muss ein Ausländer persönlich in Serbien anwesend sein, um eine GmbH zu gründen? Nein. Das Verfahren kann mittels einer im Herkunftsstaat beglaubigten Vollmacht (mit Apostille) durchgeführt werden. Der Gründer muss nicht nach Serbien reisen.
Wie hoch ist das Mindeststammkapital für eine GmbH in Serbien? Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 100 RSD; Banken und Geschäftspartner können jedoch realistische Beträge verlangen. Eine Kapitalisierung von 100.000–300.000 RSD ist bei Start-ups üblich.
Benötige ich als ausländischer Gründer-Geschäftsführer eine Arbeitserlaubnis? Die bloße Stellung als Gründer und Gesellschafter erfordert keine Arbeitserlaubnis. Die Stellung des Geschäftsführers (gesetzlicher Vertreter) ist auslegungsbedürftig und kann von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängen.
Wie lange dauert die GmbH-Gründung in Serbien? Im Durchschnitt 2–4 Wochen von der Zusammenstellung aller Unterlagen bis zur Kontoeröffnung. Die APR selbst entscheidet häufig innerhalb von 2–5 Werktagen.
Fazit
Die Gründung einer GmbH in Serbien als Ausländer ist nicht kompliziert — doch erfordert jeder Schritt sorgfältige Aufmerksamkeit hinsichtlich Dokumentation und Verfahrensreihenfolge. Ein Fehler bei der Beglaubigung, ein nicht ordnungsgemäßes Apostille-Format oder ein unvollständiger Gründungsakt können die Frist um mehrere Wochen verlängern. Eine gute rechtliche Vorbereitung verursacht erheblich geringere Kosten als Verzögerungen oder die Wiederholung des Verfahrens.
Quellen: – Zakon o privrednim društvima RS, “Sl. glasnik RS” br. 36/2011 (sa izmenama) – APR e-Registracija: https://www.apr.gov.rs/ – Zakon o porezu na dobit pravnih lica RS – Zakon o zapošljavanju stranaca RS