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Besteuerung digitaler Vermögenswerte in Serbien: Analyse des aktuellen Rechtsrahmens und künftiger Herausforderungen

Die steuerliche Behandlung digitaler Vermögenswerte in Serbien wirft nach wie vor zahlreiche Fragen bei natürlichen Personen, Unternehmern und Gesellschaften auf, […]

Die steuerliche Behandlung digitaler Vermögenswerte in Serbien wirft nach wie vor zahlreiche Fragen bei natürlichen Personen, Unternehmern und Gesellschaften auf, die mit Kryptowährungen tätig sind. Das Gesetz über digitale Vermögenswerte (Zakon o digitalnoj imovini, ZDI), verabschiedet im Jahr 2020 (Amtsblatt RS Nr. 153/2020, in Kraft ab 30.06.2021), sowie Änderungen des Steuerrechts haben ein gewisses Maß an Rechtssicherheit geschaffen, zugleich aber neue Fragen aufgeworfen, auf die die Praxis noch immer Antworten sucht. Dieser Text hat ausschließlich informativen Charakter und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Rechtsgrundlage für die Besteuerung digitaler Vermögenswerte

Die Besteuerung digitaler Vermögenswerte in Serbien richtet sich in erster Linie nach dem Einkommensteuergesetz (Zakon o porezu na dohodak građana) und dem Körperschaftsteuergesetz (Zakon o porezu na dobit pravnih lica), ergänzt durch das Gesetz über digitale Vermögenswerte (ZDI), das die Begriffe des virtuellen Vermögenswerts und des digitalen Tokens definiert.

Die steuerliche Behandlung einer konkreten Transaktion oder Tätigkeit hängt davon ab: – ob der Steuerpflichtige eine natürliche Person, ein Unternehmer oder eine juristische Person ist; – welche Tätigkeiten genau ausgeübt werden (Kauf und Verkauf, Mining, Staking, DeFi-Operationen); – ob es sich um eine gewerbliche oder nichtgewerbliche Tätigkeit handelt; – auf welcher Grundlage der digitale Vermögenswert erworben wurde.

Die korrekte Klassifizierung der Tätigkeit ist entscheidend für die Bestimmung der Steuerpflicht; die Steuerverwaltung der Republik Serbien (Poreska uprava) veröffentlicht Leitlinien und Stellungnahmen, die bei der Auslegung konkreter Sachverhalte hilfreich sein können.

Kapitalertragsteuer für natürliche Personen

Eine natürliche Person, die Einnahmen aus dem Verkauf oder der anderweitigen Veräußerung virtueller Vermögenswerte erzielt, unterliegt der Kapitalertragsteuer. Im serbischen Steuersystem wird der Kapitalertrag aus digitalen Vermögenswerten zu dem im jeweils geltenden Einkommensteuergesetz festgelegten Steuersatz besteuert. Der Kapitalertrag errechnet sich als Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Anschaffungswert des digitalen Vermögenswerts.

Es ist hervorzuheben, dass ein Kapitalverlust aus einer Transaktion mit dem Kapitalertrag aus einer anderen Transaktion im selben Steuerjahr verrechnet werden kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Verbleibt nach der Verrechnung noch ein Kapitalverlust, gestattet das Gesetz dessen Vortrag auf künftige Kapitalerträge in den folgenden fünf Jahren, gerechnet ab dem Jahr, in dem der Verlust entstanden ist — wobei Verluste nicht verrechnet werden dürfen, wenn die Erlöse aus dem Verkauf auf gesetzlich vorgeschriebene Weise investiert wurden, um eine Steuerbefreiung zu erlangen.

Die genaue und konsequente Aufzeichnung jeder Transaktion — Datum, Wert in Dinar, Anschaffungskosten — ist nicht nur eine Empfehlung, sondern eine praktische Notwendigkeit für die korrekte Berechnung und Erklärung der Steuer.

Mining und Staking — besondere steuerliche Behandlung

Einkünfte aus dem Mining von Kryptowährungen werden anders behandelt als Einkünfte aus deren Verkauf. Mining bezeichnet die Erzeugung neuer digitaler Vermögenswerte als Belohnung für die Teilnahme am Transaktionsvalidierungsprozess im Blockchain-Netzwerk. Aus steuerlicher Sicht stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt steuerpflichtige Einkünfte entstehen — bei Erhalt der Belohnung, bei der Umwandlung in eine andere Währung oder beim endgültigen Verkauf.

Die serbische Steuergesetzgebung und die Verwaltungspraxis der Steuerverwaltung in diesem Bereich sind im Entwicklungsstadium; die konkrete Auslegung kann vom spezifischen Steuerstatus des Pflichtigen und der Art der ausgeübten Tätigkeit abhängen. Steuerpflichtige, die Mining berufsmäßig betreiben, sind grundsätzlich verpflichtet, diese Tätigkeiten als gewerbliche Tätigkeit zu registrieren und entsprechend zu versteuern.

Entsprechendes gilt für Staking-Einkünfte — Belohnungen für das „Einlegen” von Kryptowährungen in die Validierungsmechanismen von Proof-of-Stake-Netzwerken. Die steuerliche Behandlung dieser Einkünfte erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

Besteuerung juristischer Personen

Gesellschaften, die digitale Vermögenswerte halten oder damit Transaktionen durchführen, werden gemäß dem Körperschaftsteuergesetz besteuert. Digitale Vermögenswerte werden in der Buchführung zu Anschaffungskosten erfasst; bei Verkauf oder anderweitiger Veräußerung fließt die Wertdifferenz als Ertrag oder Aufwand in die Steuerbemessungsgrundlage ein.

Für Unternehmen, die als Erbringer von mit digitalen Vermögenswerten verbundenen Dienstleistungen (PUDI) registriert sind, ist die steuerliche Behandlung der betrieblichen Erträge vergleichbar mit der Behandlung von Erträgen aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb. Eine ordnungsgemäße Buchführung und die Einhaltung der Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/MSFI) oder der entsprechenden nationalen Standards sind Voraussetzung für die korrekte Ermittlung der Steuerschuld.

Mehrwertsteuer und digitale Vermögenswerte

Die Anwendung der Mehrwertsteuer (MwSt./PDV) auf Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten ist eine der offenen Fragen des serbischen Steuersystems. In der EU hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil C-264/14 (Hedqvist) festgestellt, dass Transaktionen zur Umwechslung von Bitcoin in gesetzliche Zahlungsmittel von der Mehrwertsteuer befreit sind. Das serbische Mehrwertsteuerrecht entwickelt sich eigenständig, doch ist es möglich, dass es der Entwicklung der EU-Praxis folgen wird.

Verschiedene Dienstleistungen im Krypto-Ökosystem — wie Umtauschgebühren, Verwahrungsdienstleistungen (Custody) oder Beratungsleistungen — können eine andere mehrwertsteuerliche Behandlung erfahren als die eigentlichen Kauf- und Verkaufstransaktionen digitaler Vermögenswerte. Jedes Geschäftsmodell erfordert eine gesonderte Analyse.

Aufzeichnungs- und Meldepflichten

Unabhängig von der Höhe der Einkünfte ist eine genaue Aufzeichnung aller Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten von wesentlicher Bedeutung. Die Steuerverwaltung kann Einsicht in Transaktionsnachweise, Börsenkontoauszüge und entsprechende Belege für jeden Kauf, Verkauf oder sonstige Transaktion verlangen.

Natürliche Personen, die einen Kapitalertrag erzielen, sind verpflichtet, diesen durch die entsprechende Steuererklärung zu melden. Die Unterlassung der Meldung einer Steuerpflicht kann zur nachträglichen Steuerfestsetzung durch die Steuerverwaltung führen, verbunden mit der Anwendung gesetzlicher Zinsen und möglicher Bußgelder.

Häufig gestellte Fragen (Q&A)

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Kryptowährungen gekauft und gehalten habe, ohne sie zu verkaufen? Der bloße Kauf und das Halten digitaler Vermögenswerte (HODL-Strategie) begründet grundsätzlich keine Steuerpflicht. Das steuerpflichtige Ereignis hinsichtlich des Kapitalertrags entsteht im Zeitpunkt des Verkaufs oder der anderweitigen Veräußerung des digitalen Vermögenswerts.

Was gilt, wenn ich den Zugang zu meiner Wallet verloren habe oder mein digitales Vermögen gestohlen wurde? Verluste durch Diebstahl oder technische Probleme erschweren die steuerliche Behandlung. Je nach den konkreten Umständen und dem Steuerstatus des Pflichtigen kann die Anerkennung eines Verlustes in Betracht gezogen werden. Diese Situationen erfordern eine gesonderte steuerliche und rechtliche Prüfung.

Wie wird der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere besteuert? In zahlreichen Rechtsordnungen, einschließlich der erkennbaren Tendenz in der serbischen Praxis, wird der Tausch eines virtuellen Vermögenswerts gegen einen anderen (Bitcoin gegen Ether) als steuerpflichtiges Ereignis und nicht als aufgeschobene Besteuerung behandelt. Die konkrete Transaktion erfordert eine individuelle steuerliche Analyse.

Gibt es eine De-minimis-Grenze, unterhalb derer ich Einkünfte aus Kryptowährungen nicht melden muss? Das serbische Steuergesetz sieht keine ausdrückliche De-minimis-Grenze für Einkünfte aus digitalen Vermögenswerten vor, die automatisch von der Besteuerung befreit wäre. Jeder Kapitalertrag unterliegt grundsätzlich der Meldepflicht.

Schlussfolgerung

Die steuerliche Behandlung digitaler Vermögenswerte in Serbien ist ein sich dynamisch entwickelndes Rechtsgebiet; die Nichterfüllung steuerlicher Pflichten kann ernsthafte rechtliche und finanzielle Folgen haben. Vorausschauende Planung und frühzeitige Prüfung der Pflichten reduzieren in der Regel das Risiko einer nachträglichen Steuerfestsetzung, Zinsen und Bußgelder.

Zur Klärung konkreter Steuerpflichten im Bereich digitaler Vermögenswerte ist es ratsam, individuellen Rechts- und Steuerrat einzuholen.

Quellen: – https://www.purs.gov.rs/aktuelnosti/poreska-uputstva/904/oporezivanje-digitalne-imovine.html – https://www.mfin.gov.rs/ – https://www.paragraf.rs/propisi/zakon_o_porezu_na_dobit_pravnih_lica.html – https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=170305&doclang=EN

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