Die Errichtung der Europäischen Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering Authority — AMLA) markiert einen historischen Wendepunkt im Ansatz der EU zur Bekämpfung der Finanzkriminalität. Das bisherige Flickwerk nationaler Aufsichtsbehörden mit unkoordinierten Praktiken weicht einer zentralisierten Behörde mit direkten Aufsichtsbefugnissen und wirksamen Sanktionsmechanismen. Für Verpflichtete — Finanzinstitute, Kryptounternehmen, Rechtsanwälte, Buchhalter und viele andere — bedeutet dies eine grundlegende Veränderung der regulatorischen Landschaft. Dieser Text hat informativen Charakter und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Warum Wurde AMLA Gegründet und Was Ändert Sich
Der Impuls zur Schaffung der AMLA kam aus einer Reihe von Skandalen, die das Vertrauen in die Wirksamkeit des bestehenden AML-Systems (Anti-Money Laundering — Geldwäschebekämpfung) in der EU erschütterten. Affären wie die bei der dänischen Danske Bank, auf Malta und in Lettland zeigten, wie Unterschiede in der Aufsichtskapazität und im Compliance-Niveau zwischen den Mitgliedstaaten systemische Schwachstellen erzeugen, die von kriminellen Geldströmen leicht ausgenutzt werden.
Die Reform vollzieht sich durch das sogenannte neue AML/CFT-Paket (Anti-Money Laundering / Countering the Financing of Terrorism — Geldwäschebekämpfung / Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung), das mehrere Rechtsinstrumente umfasst: die AMLA-Verordnung, die die Behörde selbst errichtet, die neue AML-Verordnung (AMLR), die einheitliche, in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbare Regeln einführt und die Bestimmungen der früheren Richtlinien ersetzt, sowie die Sechste Geldwäscherichtlinie (AMLD6), die die Mechanismen regelt, welche die Mitgliedstaaten einrichten müssen.
Der Sitz der AMLA ist Frankfurt. Die Behörde beaufsichtigt unmittelbar eine bestimmte Gruppe der risikoreichsten Finanzinstitute und koordiniert zugleich die Tätigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden für alle übrigen Institute, um deren Konsistenz sicherzustellen.
Wer Steht Unter der Direkten Aufsicht der AMLA
Die AMLA beaufsichtigt ausgewählte Finanzinstitute unmittelbar anhand von Kriterien, die den grenzüberschreitenden Charakter der Tätigkeit und das bewertete Risikoniveau berücksichtigen. In der ersten Generation der Direktaufsicht erfasst die AMLA:
Ausgewählte Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute, die in mindestens 6 EU-Mitgliedstaaten präsent und als hochriskant eingestuft sind.
Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen (CASP) mit einer Zulassung gemäß der MiCA-Verordnung (The EU’s Markets in Crypto-Assets, Verordnung (EU) 2023/1114), die in mindestens 4 Mitgliedstaaten präsent sind.
Entitäten, die vom Verwaltungsrat der AMLA selbst auf der Grundlage spezifischer Risikoindikatoren ausgewählt werden.
Gegenüber direkt beaufsichtigten Entitäten kann die AMLA Inspektionen durchführen, Auskünfte verlangen, vorläufige Maßnahmen anordnen und Geldbußen unmittelbar verhängen — ohne Vermittlung des nationalen Regulators.
Was Sich für National Beaufsichtigte Entitäten Ändert
Institute, die nicht unter die direkte Aufsicht der AMLA fallen, verbleiben weiterhin unter der Zuständigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden. Allerdings ist die AMLA befugt:
Verbindliche technische Standards (Binding Technical Standards) und Leitlinien zu erlassen, durch die Aufsichtspraktiken in der gesamten EU harmonisiert werden. Dies bedeutet, dass nationale Regulatoren nicht mehr vollständig unterschiedliche Standards in Bezug auf Grundsätze, Verfahren und Risikobewertungen anwenden können.
Streitigkeiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden beizulegen, was insbesondere für Finanzgruppen mit grenzüberschreitender Präsenz relevant ist.
Regelmäßige Stresstests und Peer-Review-Verfahren durchzuführen, mit denen die Wirksamkeit nationaler Aufsichtsbehörden bewertet wird.
In Ausnahmesituationen kann die AMLA die direkte Aufsicht über Institute übernehmen, die von der nationalen Behörde nicht angemessen beaufsichtigt wurden.
Neue Materielle Anforderungen unter der AML-Verordnung
Parallel zur Errichtung der AMLA harmonisiert die neue AML-Verordnung die materiellen AML/CFT-Pflichten auf EU-Ebene, beseitigt Unterschiede zwischen nationalen Umsetzungen und führt neue Regeln ein:
Erweiterter Kreis der Verpflichteten — der neue Rahmen erweitert die Liste der Verpflichteten und schließt ausdrücklich einen größeren Kreis von Kryptounternehmen unter MiCA, professionelle Fußballklubs bei Transaktionen mit Agenten und Spielern oberhalb bestimmter Schwellenwerte sowie den Luxusgütersektor ein.
Risikobewertungen — die Anforderungen an die Bewertung des eigenen Risikos werden einheitlicher und detaillierter. Die Entitäten müssen die Faktoren dokumentieren, die das Risikoniveau beeinflussen: geografisches Risiko, Kundenrisiko, Produktrisiko und Risiko des Vertriebskanals.
Verstärkte Sorgfaltspflichten — die neuen Standards für die verstärkte Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence) in Hochrisikofällen werden auf EU-Ebene vereinheitlicht. Dies gilt insbesondere für Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen (PEP) und Kunden aus Jurisdiktionen unter erhöhter internationaler Überwachung.
Recht auf Zugang zu UBO-Registern — Angaben zu wirtschaftlichen Eigentümern (Ultimate Beneficial Owners — UBO) müssen in harmonisierten Registern in allen Mitgliedstaaten zugänglich sein. Es besteht eine Pflicht zur Gegenprüfung der UBO-Daten.
Sanktionspolitik: Neue Standards
Die AMLA verfügt über direkte Befugnisse zur Verhängung von Verwaltungsmaßnahmen und Sanktionen gegenüber direkt beaufsichtigten Entitäten. Für die schwersten Verstöße bei direkt beaufsichtigten Kredit- und Finanzinstituten sind Sanktionen von bis zu 10 % des gesamten Jahresumsatzes der Entität oder bis zu 10 Millionen Euro vorgesehen — je nachdem, welcher Betrag höher ist; für andere Kategorien von Verpflichteten gelten niedrigere Höchstbeträge. Bei weniger schwerwiegenden Verstößen werden geringere Geldbußen verhängt, jedoch auch eine öffentliche Bekanntmachung der Sanktion, die ein Reputationsrisiko mit sich bringt.
Eine wichtige Neuerung ist die Harmonisierung des Sanktionsrahmens auf EU-Ebene. Nationale Regulatoren können für dieselben Verstöße nicht mehr stark voneinander abweichende Bußgeldbeträge anwenden, was früher einer der Faktoren war, der Kriminelle in Jurisdiktionen mit milder Sanktionspolitik lenkte.
Vorbereitung der Verpflichteten: Prioritäre Schritte
Für Entitäten, die bereits AML/CFT-Programme eingeführt haben, lauten die Prioritäten bei der Vorbereitung auf den neuen Rahmen wie folgt:
Überprüfung der Relevanz und Genauigkeit der eigenen Risikobewertungen im Lichte der neuen EU-Standards. Die Bewertung muss dokumentiert, aktuell und der Komplexität des Geschäftsbetriebs angemessen sein.
Überarbeitung der Verfahren zur Kundenidentifizierung (Know Your Customer — KYC) und der Sorgfaltspflichten, mit besonderem Augenmerk auf Praktiken, die zwar den früheren nationalen Mindeststandards entsprachen, möglicherweise aber nicht den neuen EU-Standards genügen.
Überprüfung der UBO-Verifizierungsverfahren — Konformität mit den neu festgelegten Standards für die Identifizierung und Verifizierung wirtschaftlicher Eigentümer.
Verbesserung des Systems zur Meldung verdächtiger Transaktionen an die zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units — FIU).
Schulung der Mitarbeiter, insbesondere derjenigen im direkten Kundenkontakt und in Compliance-Funktionen.
Häufig gestellte Fragen (Q&A)
Gilt AMLA auch für Entitäten außerhalb des Finanzsektors, wie Rechtsanwälte oder Buchhalter? Ja. Die neue AML-Verordnung erfasst weiterhin die sogenannten „Vertrauensberufe” — Rechtsanwälte, Buchhalter, Notare und andere, die bestimmte finanzielle oder gesellschaftsrechtliche Dienstleistungen erbringen. Die materiellen Pflichten für diese Entitäten werden harmonisiert, die direkte Aufsicht der AMLA richtet sich jedoch vorrangig auf Finanzinstitute. Die Aufsicht über Berufsverbände verbleibt überwiegend auf nationaler Ebene.
Was bedeutet es, auf der AMLA-Liste direkt beaufsichtigter Entitäten zu stehen? Dies bedeutet, dass die AMLA — und nicht der nationale Regulator — Prüfungen durchführt, Unterlagen anfordert und Sanktionen direkt verhängen kann. Für solche Entitäten ist eine unmittelbare Einbindung in die AMLA-Prozesse und gegebenenfalls der Rückgriff auf spezialisierte Compliance-Expertise auf EU-Ebene unerlässlich.
Wann beginnt die direkte Aufsicht der AMLA über die erste Gruppe von Instituten? Nach den geltenden Vorschriften und dem vorgesehenen Zeitrahmen übernimmt die AMLA die direkte Aufsicht über die erste Gruppe von Instituten in einem nahenden Zeitraum. Die konkreten Daten und die Liste der ersten Entitäten sollten auf den offiziellen Seiten der AMLA und der Europäischen Kommission verfolgt werden, da sich die Einzelheiten noch ändern können.
Wie koordiniert sich die AMLA mit den FATF-Empfehlungen? Die AMLA ist darauf ausgelegt, mit den FATF-Standards (Financial Action Task Force) konsistent zu sein, die den grundlegenden internationalen Rahmen für AML/CFT bilden. Die technischen Standards der AMLA werden die FATF-Empfehlungen mit EU-spezifischen Ergänzungen übernehmen, insbesondere in Bezug auf verfahrensrechtliche und institutionelle Fragen.
Schlussfolgerung
Die AMLA ist nicht nur eine neue Behörde — sie symbolisiert den Übergang der EU zu einem deutlich zentralisierteren und konsistenteren Ansatz bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität. Für Verpflichtete bedeutet dies eine höhere Compliance-Schwelle, weniger Toleranz für abweichende Praktiken und eine direkte Exposition gegenüber Sanktionen auf EU-Ebene. Ein frühzeitiger Start bei der Anpassung bringt Vorteile: Unternehmen, die ihre AML/CFT-Programme proaktiv verbessern, bevor die neuen Standards verbindlich werden, vermeiden kostspielige reaktive Korrekturen.
Wenn Sie eine Analyse der Konformität Ihres AML/CFT-Programms mit den neuen Anforderungen oder eine Vorbereitung auf eine mögliche AMLA-Aufsicht benötigen, vereinbaren Sie eine Beratung mit unserem auf Regulierung der Finanzkriminalität spezialisierten Team.
Quellen: – https://www.consilium.europa.eu/sr/policies/aml-cft/ – https://ec.europa.eu/info/publications/2021-anti-money-laundering-package_en – https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20240313IPR19702/new-anti-money-laundering-authority-to-be-set-up-in-frankfurt – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32024R1620 – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32023R1114