Ausländische natürliche und juristische Personen, die in Serbien tätig sind, dort leben oder Einkünfte erzielen, stehen vor der Frage, in welchen Staaten sie Steuern zahlen — und in welchem Umfang. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind genau jene Instrumente, die diese Frage rechtlich verbindlich beantworten. Serbien hat eines der dichtesten Netze solcher Abkommen in der Region aufgebaut und deckt damit zahlreiche relevante Zielstaaten für ausländische Investoren ab.
Dieser Text hat informativen Charakter und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Was ist Doppelbesteuerung und warum existieren DBA?
Doppelbesteuerung entsteht, wenn dieselben Einkünfte oder dasselbe Vermögen in zwei verschiedenen Staaten besteuert wird — typischerweise im Quellenstaat und im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Ohne vertragliche Mechanismen könnte eine natürliche Person, die in Serbien Einkünfte erzielt und steuerlich in Deutschland ansässig ist, verpflichtet sein, dieselben Einkünfte in beiden Staaten zu versteuern, was eine übermäßige Steuerbelastung erzeugen würde.
DBA lösen dieses Problem durch zwei grundlegende Methoden: – Freistellungsmethode — im einen Staat besteuerte Einkünfte werden im anderen Staat von der Besteuerung ausgenommen – Anrechnungsmethode — die im einen Staat gezahlte Steuer wird auf die Steuerschuld im anderen Staat angerechnet (abgezogen)
Welche Methode auf welche Einkunftsart anzuwenden ist, bestimmt das jeweilige Abkommen.
Serbien und die EU: Überblick über die abgeschlossenen Abkommen
Serbien hat mit der großen Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union DBA abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen Abkommen mit Staaten außerhalb der EU, die für serbische Steuerpflichtige von Bedeutung sind — mit der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und einer Reihe asiatischer Länder. Mit den USA besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen, weshalb in diesem Verhältnis einseitige Regelungen des nationalen Steuerrechts gelten.
Das vollständige und aktualisierte Verzeichnis der abgeschlossenen Abkommen führt das Ministerium für Finanzen der Republik Serbien und ist auf der offiziellen Website des Ministeriums verfügbar. Jedes Abkommen ist ein eigenständiges Dokument, weshalb die konkreten steuerlichen Behandlungen einzelner Einkunftsarten durch die spezifischen Bestimmungen jedes einzelnen Abkommens geregelt werden.
Nach Angaben des Ministeriums für Finanzen hat Serbien unter anderem mit folgenden EU-Staaten gültige DBA in Kraft: Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Deutschland, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden. Mit Portugal ist nach den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels verfügbaren Informationen kein Abkommen in Kraft.
Einkunftsarten, die DBA abdecken
Das Standard-DBA nach dem OECD-Musterabkommen (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), dem Serbien im Wesentlichen folgt, regelt die Besteuerung folgender Einkunftskategorien:
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Gehälter und Vergütungen): Sie werden grundsätzlich in dem Staat besteuert, in dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Für kurze Geschäftsaufenthalte bestehen Ausnahmen (sog. „183-Tage-Regel”).
Einkünfte aus Geschäftstätigkeit (Unternehmensgewinne): Sie werden ausschließlich im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens besteuert, es sei denn, das Unternehmen unterhält eine Betriebsstätte (feste Niederlassung/Geschäftsstelle) im anderen Staat.
Dividenden: Sie werden in der Regel in beiden Staaten besteuert, jedoch begrenzen die Abkommen den Quellensteuersatz im Quellenstaat (typischerweise 5–10 %, abhängig vom Abkommen und der Beteiligungsquote).
Zinsen und Lizenzgebühren (Royalties): Ähnlich wie Dividenden — in beiden Staaten besteuerbar, jedoch wird der Quellensteuersatz durch das Abkommen begrenzt.
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen: Sie werden in dem Staat besteuert, in dem sich die Immobilie befindet.
Veräußerungsgewinne: Die Regelung variiert je nach Art des Vermögenswerts (Immobilien, Anteile, Sonstiges).
Wie DBA in der Praxis anzuwenden sind
Die Anwendung eines Abkommens erfolgt nicht automatisch — sie erfordert aktives Handeln des Steuerpflichtigen:
1. Feststellung der Ansässigkeit Ausgangspunkt ist die Feststellung, in welchem Staat die Person (oder juristische Person) steuerlich ansässig ist. Serbien wendet die Kriterien des Gesetzes über die Einkommensteuer natürlicher Personen (für natürliche Personen) und des Gesetzes über die Körperschaftsteuer (für Unternehmen) an, die Wohnort, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlichen Aufenthalt und Staatsangehörigkeit berücksichtigen.
2. Identifizierung des einschlägigen Abkommens Auf der Grundlage der festgestellten Ansässigkeit wird das anwendbare DBA zwischen Serbien und dem betreffenden Staat ermittelt.
3. Dokumentation für die Inanspruchnahme der Abkommensvergünstigung Damit ein serbisches Unternehmen den reduzierten Quellensteuersatz gemäß DBA anwenden kann, muss der ausländische Empfänger der Einkünfte eine Ansässigkeitsbescheinigung der zuständigen Steuerbehörde seines Staates vorlegen. Diese Bescheinigung wird in der Regel vor der Auszahlung verlangt.
4. Einreichung der Steuererklärung Auch wenn das DBA eine Freistellung oder einen reduzierten Steuersatz vorsieht, muss der Steuerpflichtige die Einkünfte ordnungsgemäß erklären und die abkommensrechtliche Vergünstigung über die Steuererklärung geltend machen — nur so erfüllt er seine Steuerpflichten unter Inanspruchnahme der abkommensrechtlichen Begünstigung ordnungsgemäß.
Häufig gestellte Fragen (Q&A)
Gilt ein DBA automatisch, oder muss seine Anwendung gesondert beantragt werden? Ein DBA ist im verwaltungsrechtlichen Sinne nicht selbst vollziehend — der Steuerpflichtige muss die Anwendung aktiv beantragen, entsprechende Unterlagen vorlegen (Ansässigkeitsbescheinigung) und die Einkünfte auf vorgeschriebene Weise erklären. Das Versäumnis dieser Schritte kann zur vollen Steuerschuld ohne abkommensrechtliche Vergünstigung führen.
Was gilt, wenn Serbien kein DBA mit meinem Herkunftsstaat hat? Ohne DBA gelten die einseitigen Regelungen des serbischen Steuerrechts — so verhält es sich beispielsweise im Verhältnis zu den USA, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Das serbische Körperschaftsteuergesetz sieht eine bestimmte Steueranrechnung für im Ausland gezahlte Steuern vor, jedoch unter strengeren Voraussetzungen als im Rahmen eines DBA.
Können DBA auf digitale Nomaden angewendet werden, die für ausländische Auftraggeber tätig sind? Die Frage ist komplex und hängt von den konkreten Umständen ab: wie lange die Person in Serbien aufhältig ist, wo die Auftraggeber ansässig sind und ob ein serbisches Unternehmen gegründet wurde. Ein kurzer Aufenthalt begründet in der Regel keine Steueransässigkeit, jedoch erfordert jeder Fall eine gesonderte Prüfung.
Was ist eine „Betriebsstätte” und warum ist sie wichtig? Eine Betriebsstätte (feste Geschäftseinrichtung) bedeutet in der DBA-Terminologie, dass ein ausländisches Unternehmen eine hinreichende Präsenz in Serbien hat (feste Geschäftseinrichtung, Vertreter mit Vollmacht zum Abschluss von Verträgen), die eine Besteuerung eines Teils des Gewinns in Serbien rechtfertigt. Dies ist ein zentraler Begriff für internationale Unternehmen, die Mitarbeiter nach Serbien entsenden oder dort Projekte durchführen.
Fazit
Das Netz der Doppelbesteuerungsabkommen macht Serbien zu einem berechenbaren und attraktiven steuerlichen Umfeld für ausländische Investoren und natürliche Personen. Die ordnungsgemäße Anwendung dieser Abkommen erfordert jedoch eine genaue Feststellung der Ansässigkeit, eine rechtzeitige Dokumentation und die Kenntnis der spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Abkommens.
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Quellen: – https://www.mfin.gov.rs/porezi/medjunarodni-ugovori-o-izbegavanju-dvostrukog-oporezivanja/ – https://www.purs.gov.rs/propisi/medjunarodni-ugovori.html – https://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation-eu_en